Vernehmlassung zur BAZL-Konzept Landschaftsruhezonen

30.11.09

 

Ruhige Landschaften in weitere Ferne?

Medienmitteilung vom 30. November 2009

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) präsentierte im Herbst einen Vorschlag für Landschaftsruhezonen als Ausgleich zur Gebirgsfliegerei. 35 Jahren hatte es  die Bevölkerung darauf warten lassen. Aviatikkreise jubeln, Umweltverbände verlangen einen wirklichen Beitrag zur Ruhe und Stille in den Bergen. Die Stellungnahme von Mountain Wilderness fällt äusserst kritisch aus.
Eine Bergwanderung umgeben einzig von der natürlichen Geräuschkulisse, eine Bergtour ohne Motorengeknatter....  In der Schweiz gibt es nur die eine Gewissheit, nämlich dass der Ausflug in die Natur über kurz oder lang von Motorlärm begleitet sein wird. Grossflächige Gebiete, die mit Garantie Ruhe und Stille bieten, und wo die Vielfalt der natürlichen Geräusche und die Stille für die menschliche Erholung vorherrschen, gibt es bei uns nicht. Ganz im Gegensatz zum Bedürfnis danach.

Für einmal forsche Gesetze aber hinkende Taten

Für ein Mal hinkt das Gesetz der Realität nicht hintennach. Bereits 1974 erhielt das BAZL den gesetzlichen Auftrag, Ruhezonen auszuscheiden als kompensatorische Massnahme zur Gebirgsfliegerei. Doch erst 35 Jahre später schritt das BAZL endlich zur Tat und unterbreitete im September 2009 folgenden Vorschlag zur Stellungnahme: Der Nationalpark, das Gebiet Adula/Greina und die Regionen Binntal und Weissmies sollen Landschaftsruhezonen sein. Hier ist es den Piloten empfohlen, die Regionen in möglichst grosser Höhe und auf direktem Weg und auf mindestens 450 Meter über Grund zu überfliegen.
Die Aviatikkreise jubeln. Der Vorschlag des BAZL sei eine elegante Lösung, wie man diese Geschichte der Ruhezonen aus der Welt schaffen könne. «Man hat echt viel nachgedacht und die Interessen der Aviatik sehr stark gewichtet,» kommentiert der Präsident der Schweizer Gletscherpiloten Hans Fuchs den Vorschlag des BAZL.

Sture Besitzstanderhaltung

Die Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness hingegen kritisiert den Vorschlag des BAZL. Die Gebiete seien zu klein und zu marginal. «Keine einzige stadtnahe Region wurde für die Naherholung berücksichtigt», heisst es in der Stellungnahme. Kein einziger Gebirgslandeplatz sei durch diese neuen Landschaftsruhezonen in Frage gestellt. Dass das BAZL nur Empfehlungen statt verbindlicher Regelungen in Betracht ziehe, wirke allzu sehr als Eingeständnis an Seinesgleichen. «Mit seinem Vorschlag macht das BAZL auf sture Besitzstanderhaltung und gibt freie Bahn für die zivile Fliegerei,» fasst Elsbeth Flüeler, Geschäftleiterin von Moutnain Wilderness den BAZL-Vorschlag zusammen.
Mountain Wilderness fordert in seiner Stellungnahme, dass das BAZL mit den Ruhezonen einen längst und dringend fälligen gesellschaftlichen Beitrag leistet und grossflächige Gebiete bestimmt, wo die Menschen sichere Ruhe und somit einen Ausgleich und Erholung zum Alltag finden. Das Ziel der Landschaftsruhezonen, nämlich auf das Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung zu reagieren oder einen Ausgleich zur touristischen Fliegerei zu schaffen, wurde weit verfehlt, schliesst die Stellungnahme.

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