Schweizer Armee verletzt Aufräumpflicht

Mountain Wilderness hat wiederholt Schiessplätze der Schweizer Armee besichtigt und dabei festgestellt: Das Militär räumt ihre Munitionsrückstände nur bedingt und/oder völlig unzureichend auf, obschon es von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist. Meldungen von unseren Mitgliedern bestätigen unseren Eindruck.


Das Militär nennt als Hinderungsgrund, dass:

  • zu wenig Ressourcen vorhanden sind
  • die Soldaten berguntauglich sind
  • nicht motiviert sind, die Munitionsrückstände einzusammeln
  • schon Schnee liegt, wenn man aufs Aufräumen denkt
  • die Helikopter, welche die Munitionsrückstände von Schiessplätzen wegfliegen sollen, alle anderswo im Einsatz sind: z.B. VIP-Transporte oder etwa Einsätze gegen WEF-Gegner.

Mountain Wilderness fordert

  • Die gesetzliche Aufräumpflicht der Schweizer Armee soll regelmässig und umfassend erfüllt werden.
  • Aufräumaktionen sollen im Anschluss an jede Schiessübung durchgeführt werden. Zielgebiete sollen so gewählt werden, dass sich auf aufgeräumt werden können. Zielräume sollen deshalb klar definiert und für die Räumung der Munitionsreste zugänglich sein und Schiesssektoren eingehalten werden.
  • Räumungsarbeiten sollen von einer unabhängigen, nationalen Kontrollstelle überwacht werden.
  • Räumung, Sanierung und Rückbau von nicht mehr benutzten Zielgebieten sollen nach spätestens fünf Jahren abgeschlossen sein.
  • Anzahl und Ausdehnung der Zielgebiete sollen reduziert werden.
  • Die geschossene Menge Munition soll sich an der Disponibilität und Kapazität der Aufräumequippen berechnen.
  • In geschützen Räumen insbesondere dem Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn soll nicht geschossen werden.